Keine Kosten für Arbeitssuchende !








Fotos von "Dana McBride"

Keine Kosten für Arbeitssuchende ! - Das ist der oberste Grundsatz der SteBA

Wir haben zwei Verrechungsmöglichkeiten:

Die eine ist die Vermittlung über den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit, wenn Sie länger als acht Wochen arbeitslos sind. Mehr Informationen gibt es auch im Internet bei www.arbeitsamt.de, die aktuellen Regelungen finden Sie unter Infobroschüre der Agentur für Arbeit: Vermittlungsgutschein.

Die zweite Möglichkeit die wir haben, ist die direkte Verrechnung mit dem Arbeitgeber. Wir bekommen unser Vermittlungshonorar dann direkt von der Firma an die wir Sie vermittelt haben.

Denn es gilt unser Grundsatz - Keine Kosten für Arbeitsuchende